Laut Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS) gilt folgendes neues Gesetz:
- ab November 2012 für alle neuen Typengenehmigungen
- ab November 2014 für alle Neuzulassungen
VTS Art. 103
Fahrzeuge der M1 und N1 müssen über ein Antiblockier- und Notbrems-Assistenzsystem sowie ein Fahrdynamik-Regelsystem und ein Reifendruck-Überwachungssystem verfügen, die der Verodnung (EG) Nr.
78/2009 beziehungsweise der Verodnung (EG) Nr. 661/2009 entsprechen oder ein gleichwertiges Schutzniveau bieten. Ausgenommen sind Fahrzeuge, die nicht in den Geltungsbereich dieser
EG-Verordnungen fallen, und Fahrzeuge eines Typs, von dem jährlich nicht mehr als 100 Stück hergestellt werden.
Die Europäische Gesetzgebung zur Reifendrucküberwachung gemäss ECE R64 ist für neu homologierte Fahrzeuge seit November 2012 gültig, sowie ab November 2014 für alle neuen PKW/ Wohnmobile.
Das Gesetz wurde erlassen um Prioritär den CO2 Ausstoss von Kraftfahrzeugen zu verringern. Der schleichende Luftdruckverlust spielt hier die massgebende Rolle. Aber auch sicherheitsrelevante Aspekte wie schneller Luftdruckverlust haben bei dem Gesetz eine Rolle gespielt. Schon ab 20% Abweichung vom Betriebsluftdruck muss das System den Luftdruckverlust des Reifens erkennen und anzeigen.
Die EU-Verordnung 661/2009 (gültig seit November 2012) verpflichtet alle Automobilhersteller die Fahrzeuge der Klasse M1 (PKW/Wohnmobile) zur Erstausrüstung mit Luftdruck-Kontrollsystemen. Luftdrucküberwachungssysteme werden als direkte sowie als indirekte Systeme angeboten: